Wo Menschen Opfer von Angriffen und Anfeindungen werden, weil sie beispielsweise Angehörige bestimmter Volksgruppen oder Religionen sind, sie wegen ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer Hautfarbe beleidigt werden, ist das für eine offene und freie Gesellschaft schwer zu ertragen. Nicht nur, dass Hasskriminalität die Werte unserer Demokratie bedroht. Vielmehr macht sie Menschen zu Betroffenen und Opfern, die stellvertretend für ihre Überzeugungen und ihre Zugehörigkeit zu bestimmten Gruppen angegangen werden und buchstäblich nicht „aus ihrer Haut“ können.
Dem jüdischen Leben und der jüdischen Kultur kommt in Deutschland eine besondere Bedeutung zu. Antisemitismus als Teil der Hasskriminalität richtet sich gegen Menschen jüdischen Glaubens oder Menschen, die für Juden gehalten werden und steht nicht nur aus einer historischen Verpflichtung im besonderen Fokus von zivilgesellschaftlichem und behördlichem Engagement.
Getreu unserem Motto GEMEINSAM GEGEN HASS setzen wir uns dafür ein, dass Hasskriminalität konsequent bekämpft wird. Es gilt, die potentiell Betroffenen durch geeignete Maßnahmen vor Straftaten zu schützen, sich in einem engen Austausch mit ihren Interessensvertretungen über ihre Bedarfe, Wahrnehmungen und Narrative auszutauschen und das Vertrauen in die Strafverfolgungskompetenz von Polizei und Justiz zu stärken. Zudem kommt der engen Vernetzung mit den anderen Stakeholdern und engagierten Behörden und Ressorts eine besondere Bedeutung zu. Polizeibeamtinnen und -beamte werden hinsichtlich der Erkennung von Hasskriminalität tiefergehend sensibilisiert und geschult. Tätern und Tätergruppen signalisieren wir klar: Die öffentliche Hand steht konsequent und geschlossen gegen Hasskriminalität. An die Betroffenen muss glaubhaft die Botschaft vermittelt und gelebt werden: Die Mehrheit der Gesellschaft verurteilt Hasskriminalität und zeigt Flagge für Diversität und demokratisches Miteinander.
Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf
- Nationalität
- ethnische Zugehörigkeit
- Hautfarbe
- Religionszugehörigkeit/Weltanschauung
- sozialen Status
- physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung
- Geschlecht/geschlechtliche Identität
- sexuelle Orientierung
- äußeres Erscheinungsbild
begangen werden.
Straftaten der Hasskriminalität können sich unmittelbar gegen eine Person oder Personengruppe, eine Institution oder ein Objekt/eine Sache richten, welche(s) seitens des Täters einer der o. g. gesellschaftlichen Gruppen zugerechnet wird (tatsächliche oder zugeschriebene Zugehörigkeit) oder sich im Zusammenhang mit den vorgenannten Vorurteilen des Täters gegen ein beliebiges Ziel richten.